Der Einsatz der besten Brandschutzmaßnahmen nutzt wenig, wenn die Befestigungselemente nicht brandgeprüft sind. (Foto: Fischer)
Die Standfestigkeit von vielen Bauteilen hängt wesentlich von der Qualität der Befestigungselemente ab. Die Anforderungen an Dübel und Anker sind in den unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen sowie Zulassungen geregelt. Je nach Art und Anwendung eines Dübels oder Ankers ergeben sich aus den Zulassungen oder Brandprüfungen die entsprechenden Werte für die Belastung und Feuerwiderstandsdauer.
Für Trockenbauwände gilt, dass nur die geprüften Systeme nach DIN 4102 bzw. andere Bauarten, die als System nach der ETK geprüft wurden, unter Brandbeanspruchung zum Einsatz kommen dürfen. Für die Verankerung von Trockenbauwänden, die der DIN 4102 entsprechen, in Betonbauteilen ist die Verwendung von zugelassenen Stahldübeln mit Brandprüfung, wie z.B. dem Fischer Nagelanker FNA II, zu empfehlen. Bei Trockenbauwänden, die einer gesonderten Brandprüfung unterzogen wurden, sind die zu verwendenden Befestigungsmittel Teil des geprüften Systems und somit im Prüfbericht festgeschrieben.
Ähnliches gilt für Unterdecken. Gemäß DIN 4102 sind sie mit Stahldübeln zu befestigen, die mindestens eine Zulassung für die Verankerung von Deckenbekleidungen und leichten Unterdecken haben und bei denen durch eine Brandprüfung ermittelt wurde, bis zu welcher Feuerwiderstandsklasse sie eingesetzt werden dürfen. Diese Decken dürfen nicht belastet werden auch nicht im Brandfall. Das heißt, dass z.B. Lampen, Kabel und Rohrleitungen nicht an der Unterdecke, sondern direkt an der tragenden Rohdecke befestigt werden müssen. Auch hierfür sind zugelassene Stahldübel mit Brandprüfung zu verwenden.
Je nach Beanspruchung kommen hier Dübel wie der Nagelanker FNA II, der Einschlaganker EA II, der Zykon-Einschlaganker FZEA II oder der Ankerbolzen FAZ II infrage. Alle diese Stahlanker sind für die Verankerung in Stahlbetondecken zugelassen. Sie sind typische Befestigungsmittel für abgehängte Decken und vergleichbare redundante Systeme, wie Lüftungsleitungen oder Rohrleitungen. Für diese Anwendungen ist die Belastung entsprechend der Zulassung und ggf. dem Brandprüfbericht in Abhängigkeit vom Durchmesser auf 0,3 kN bis 5,2 kN pro Dübel begrenzt. Sie bieten auch unter Brandbeanspruchung geprüfte Sicherheit für mindestens 120 Minuten.
In brandbeanspruchten Wänden dürfen nur Verankerungen mit zugelassenen, brandgeprüften Dübeln ausgeführt werden. Deshalb kann im Allgemeinen an Trockenbauwänden nur etwas befestigt werden, wenn diese als Verkleidung einer ebenfalls F-klassifizierten Mauerwerks- oder Betonwand dienen und die Dübel auch nur dort verankert werden. In Mauerwerkswänden kommen meistens Injektionssysteme wie z.B. der Fischer Hochleistungsmörtel FIS V zum Einsatz, der neben der bauaufsichtlichen Zulassung für Mauerwerk und ungerissenen Beton auch eine Brandprüfung bis zu einer Widerstandsklasse F 120 besitzt. In Betonwänden hingegen greift man wie bei Stahlbetondecken meist auf Stahlanker wie z.B. den Ankerbolzen FAZ II zurück. Verankerungen in reinen Trockenbauwänden sind sonst nur zulässig, wenn sie im System mit der verwendeten Wand nach DIN 4102 geprüft wurden.
Da sich Trockenbauwände für die Einleitung großer Lasten wenig eignen, ist es empfehlenswert, insbesondere schwere Konstruktion mit entsprechenden Konsolen an der Decke oder auf dem Boden mit den bereits genannten zugelassenen und brandgeprüften Dübeln zu befestigen. Ihre Tragfähigkeit ist abhängig von der Feuerwiderstandsdauer, dem Dübeldurchmesser und der Stahlqualität. Allgemein gilt, dass nicht rostende Stähle mehr Sicherheit im Brandfall bieten als Kohlenstoff-Stähle. Aus diesem Grund kann man bei Stahlversagen ohne Versuche für nicht rostende Stähle die Klassifizierung baugleicher Dübel und Anker aus Kohlenstoff-Stahl übernehmen. Die Ergebnisse liegen damit weit auf der sicheren Seite.