Die langjährige Diskussion um Systemprodukte im Trockenbau findet nun ihre Fortsetzung im Bereich der WDVS-Produkte. Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) warnt deshalb ausdrücklich vor der Nutzung von „Solo-Angeboten“ von z.B. Dübeln oder Armierungsgewebe und deren Einbau in ein WDV-System.
Im Markt und in werblichen Veröffentlichungen rund um Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) – so der Verband – tauchten aktuell verschiedene Angebote für Komponenten oder Zubehörteile außerhalb von Systemen auf. Fachunternehmern werde dabei in Begleittexten versichert, der Einsatz solcher externer Produkte sein kein Problem und man sei damit auf der sicheren Seite.
Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) hat dagegen eine andere Sicht auf die Dinge. Geschäftsführerin Antje Hannig: „Vor zwei Jahren hatten wir eine ähnliche Situation. Damals wurden Dämmplatten, die nicht als Systembestandteil von WDVS geprüft und deklariert waren, auf Baustellen gesichtet. Bereits im Februar 2021 haben wir das verarbeitende Handwerk darauf hingewiesen, bei der Applikation von WDVS grundsätzlich im System zu bleiben. Ansonsten droht ein Erlöschen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. der allgemeinen Bauartgenehmigung.“ Die Leistung könne dann als mangelhaft eingestuft werden, denn der Auftragnehmer habe objektiv eine vom Auftragsinhalt abweichende Herstellung vorgenommen. Dies führe seitens der Auftraggeber häufig zum Einbehalten der Forderungen bzw. zu Zahlungsverzögerungen, gegebenenfalls sogar zum Rückbau aufgrund des Einbaus eines nicht zugelassenen Systems.
Die WDVS-Systemhalter dokumentieren in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. in der allgemeinen Bauartgenehmigung, welche Komponenten in welchen Konfigurationen geprüft und zur Verwendung freigegeben sind. Abweichungen von dieser geprüften Konstellation durch Lieferung und Einsatz systemfremder Komponenten sind unzulässig, so der Verband. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) habe dies auf VDPM-Anfrage 2021 ganz klar festgestellt:
„Der Systemhalter kann die Komponenten selbst liefern oder er kann sie liefern lassen. In beiden Fällen sind die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung (…) einzuhalten. Die Lieferung auf die Baustelle kann über den Zulassungsinhaber oder den Komponenten-Hersteller erfolgen. Wichtig ist eine zulassungskonforme Kennzeichnung des Bauproduktes WDVS als Bausatz über den Beipackzettel oder den Lieferschein, damit der Verwender erkennen kann, um welche Komponenten eines WDVS nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung/allgemeiner Bauartgenehmigung es sich handelt.“
Ein WDVS ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. allgemeine Bauartgenehmigung darf in Deutschland nicht verwendet werden; das gilt auch für WDVS mit ETA. Die Zertifizierung wird immer für das komplette System erteilt und damit für die dem System vom Systemhalter zugeordneten und als solche gekennzeichneten Komponenten. Werden Dämmplatten, Kleber oder Zubehörteile aus systemfremden Bezugsquellen eingesetzt, liegt ein Verstoß gegen geltendes Baurecht vor. Außerdem erlischt die Gewährleistung des Systemhalters und geht vollumfänglich auf den Verarbeiter über.