Geräusche von Sanitärinstallationen gehören zu den unangenehmsten Störungen im ganzen Wohnbereich.
Es gibt es eine Vielzahl von Geräuschquellen im Bad, die sich grob wie folgt unterscheiden lassen:
- Betriebsgeräusche - zum Beispiel Strömungs-, Abwasser-, Pumpen-, Lüftungsgeräusche u.a.
- Betätigungsgeräusche - zum Beispiel das Öffnen, Schließen, Umstellen von Armaturen, Schaltern u.a.
- Nutzungsgeräusche - zum Beispiel das Hantieren auf Ablagen, Plätschern, Rutschen in der Badewanne, Spureinlauf, Gehgeräusche u.a.
Angesichts der komplizierten Geräuschsituation im Sanitärbereich ist es schwierig, eine verlässliche Prognose über die am Bau zu erwartenden Installationsgeräusche zu machen. Deshalb ist es zum Erreichen eines ausreichenden Schallschutzes wichtig, dass Planung und Ausführung ein abgestimmtes Gesamtkonzept bilden.
Installationsgeräusche sind um so leiser, je schwerer die Wand ist, an der die Sanitärgegenstände oder Leitungen befestigt sind. In der Formel

ist die Abhängigkeit des zu erwartenden Installationsgeräuschpegels LIN von einer Armatur der Gruppe I in einem angrenzenden Nachbarraum in Abhängigkeit von der flächenbezogenen Masse der Installationswand angegeben. Danach ergibt sich, dass bei einer Verdoppelung oder Halbierung des Gewichts der Installationswand sich der Pegel um 6 dB (A) vermindert bzw. erhöht. Dies gilt vor allem für die horizontale Geräuschübertragung.
In diagonaler Richtung ist dagegen der Einfluss des Wandgewichts der Installationswand wesentlich geringer. Damit das Installationsgeräusch im Nachbarraum zum Beispiel nicht größer als 30 dB (A) wird, muss bei Armaturen der Gruppe I die Trennwand mindestens 220 kg/m² schwer sein, sofern nicht zusätzlich geräuschreduzierende Maßnahmen vorgesehen werden (siehe hierzu Forderungen in DIN 4109-89). Eine Verminderung zu lauter Installationsgeräusche infolge einer zu leichten Wand kann nachträglich häufig nur durch Verkleiden der abstrahlenden Wand mit einer biegeweichen Vorsatzschale erreicht werden.
Günstiger als massive leichte Installationswände verhalten sich Trennwände in Montagebauweise mit biegeweichen Schalen (z. B. Gipskartonständerwände).
Schallschutznormen im Bad
Geräusche von Wasserinstallationen (Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen), die sich nicht im eigenen Wohnbereich befinden, dürfen nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau", Ausgabe 1989, in schutzbedürftigen Räumen einen Schallpegel von 30 dB (A) nicht überschreiten. Dabei sind nach DIN 4109-89 einzelnen, kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Armaturen entstehen (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. ä.) nicht zu berücksichtigen.
Für Nutzer- oder Hantiergeräusche von sanitären Einrichtungen (z.B. Abstellen von harten Gegenständen auf Abstellplatte, hartes Schließen des WC-Deckels, Spureineinlauf, rutschen in der Badewanne etc.) sind derzeit noch keine zahlenmäßigen Anforderungen festgelegt. Auch bei Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen nach DIN 4109-89 kommt es in der Praxis häufig zu Störungen, vor allem bei niedrigen Hintergrundgeräuschpegeln. Entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik sollten deshalb die Anforderungen nach dem Entwurf A1 zu DIN 4109 vom April 1998 eingehalten werden. Dieser Wert wird inzwischen auch bei Rechtsstreitigkeiten von den Gerichten als Grenzwert zugrundegelegt. Zukünftig werden die Anforderungen an Installationsgeräusche noch weiter verschärft werden. Nach der Normvorlage DIN 4109-10 vom Mai 1999 dürfen z.B. in der Schallschutzstufe II, die einem üblichen Komfortanspruch entspricht ("die Bewohner finden im allgemeinen Ruhe") Geräusche von Wasserinstallationen in Wohnungen nicht lauter sein als 27 dB (A). Außerdem dürfen dann Pegelspitzen diesen Wert um nicht mehr als 5 dB (A) überschreiten und Nutzergeräusche (z. B. Abstellen von Zahnputzbecher, Rutschen in der Badewanne) sollten durch Maßnahmen auf den jeweiligen Kennwert (hier 27 dB (A)) gemindert werden.