Wand 2010-09-29T00:00:00Z Röntgen-Wände - Gebannte Röntgen-Strahlen

Hier finden Sie die wichtigsten Kriiterien zum Thema Strahlenschutzwände!

Für Strahlenschutzwände werden entweder

+ einfach beplankte Standardwandkonstruktionen mit rückseitiger Bleifolienkaschierung,

+ doppelt beplankte Standardwandkonstruktionen mit Bleifolieneinlagen, welche auf der Baustelle flächig zwischen die beiden Plattenlagen eingelegt werden,

+ oder in der Regel raumhohe, 12,5 mm dicke und 1,35 m bzw. in der Regel 62,5 cm breite Feuerschutzplatten, welche werkseitig mit 0,5 - 3,0 mm , in Stufen von 0,5 mm dicker Bleifolie kaschiert sind,verwendet.

Der Aufbau der Wand erfolgt in Ständerbauart aus CW 75 oder 100-07 (Steghöhe der Ständerprofile 75/100 mm, Blechdicke 0,7 mm). Die mit Bleifolie kaschierten Gipsbauplatten werden auf der Strahleneinfallseite mit den Ständerprofilen verschraubt, wobei die Platten auf dem Fußboden bündig aufstehen müssen.

Die strahlensichere Abdeckung der dichtgestoßenen Fugen der bleikaschierten Gipsbauplatten sowie der Schnellbauschrauben kann über zwei Maßnahmen erfolgen.

(Bild zur Vergrößerung bitte anklicken)

1. Aufkleben eines mindestens 50 mm breiten Bleifolienstreifen direkt auf die Flansche der CW-Ständerprofile und UW-Anschlussprofile.

2. Aufkleben eines Bleifolienstreifens zwischen die beiden Beplankungsebenen über die Schraubenköpfe und Fugen der unteren Plattenlage.

Die Dicke des Bleiüberdeckungsstreifens muss dem Bleigleichwert der Wandfläche entsprechen. Die Fugen der einzelnen Plattenlagen werden gegeneinander versetzt angeordnet. Um die Platten noch hantieren zu können, werden werkseitig Bleifolienkaschierungen auf 62,5 cm breiten Gipsbauplatten nicht dicker als 3 mm ausgeführt.

Werden aufgrund der Strahlenintensität bis zu 6 mm gefordert, erhält die zweite Lage der Beplankung ebenfalls eine Bleikaschierung.

In der DIN 6812 "medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV" sind Angaben über die Bleigleichwerte verschiedener Baustoffe enthalten. Nach DIN 6812 wird unterschieden in

+ Schutzmaßnahmen gegen Nutzstrahlung

+ Schutzmaßnahmen gegen Störstrahlung.

Nutzstrahlung tritt bei der Röntgeneinrichtung entsprechend ihrem Zweck nur in bestimmter Richtung auf, während Störstrahlung durch Streueffekte in unterschiedlicher Richtung und Stärke auftreten kann. Die resultierenden Anforderungen an die einzelnen begrenzenden Bauteile bzw. die notwendige Bleiabschirmung für Röntgenanlagen kann gemäß DIN 6812 bzw. DIN 6815 errechnet werden. Danach darf in frei zugänglichen Räumen und im Wohnbereich die Ortsdosisleistung von 3mR/Woche nicht überschritten werden.

zuletzt editiert am 23. Februar 2022