Auf dem Papier einfach, in der Praxis schwierig: Dr. Sebastian Klaus erläutert Hürden bei der Einstellung von Hilfskräften aus Drittstaaten.
„Das deutsche Arbeitsmigrationsrecht für Ausländer aus Drittstaaten ist nur auf dem Papier gut“, sagt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Klaus. Er ist spezialisiert auf Themen rund um Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht rund um die Arbeitsmigration. Am 16. September berichtet er auf dem RM Forum Ausbau 2025 in Stuttgart über die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, Arbeitnehmer:innen aus dem Ausland für Hilfstätigkeiten beschäftigen möchten.
Für die Arbeitsmigration von Fachkräften besteht ein im internationalen Vergleich liberaler Rahmen, die Möglichkeiten für nicht-qualifizierte Beschäftigung sind zuletzt weiter liberalisiert worden – zum Beispiel über die sogenannte „Westbalkan-Regelung“.
Allerdings zeichnet sich ab, dass die aktuelle Legislaturperiode zu restriktiveren Regelungen führen wird. Insbesondere soll nach dem Koalitionsvertrag das erst zum 01.06.2024 erhöhte Kontingent für die Westbalkan-Regelung wieder auf den Ausgangswert reduziert werden.
In fast allen Fällen des Arbeitsmigrationsrechts, seien es Neueinreisen oder Zweck- bzw. Arbeitgeberwechsel im Inland, führen Verwaltungsverfahren aufgrund von langwierigen und wenig serviceorientierten Bearbeitungszeiten und -modalitäten dazu, dass an sich liberale Regelungen praktisch nur schwer zur Entfaltung kommen. Der Koalitionsvertrag liefert dazu nun mit dem Versprechen der Einrichtung einer „Work-and-Stay-Agentur“ einen möglichen Verbesserungsansatz. Details dieser Agentur in Hinblick auf konkrete Zuständigkeiten, den Zeitpunkt der Einrichtung und der Ausgestaltung der Verfahren sind jedoch nicht beschrieben.
Dr. Stephan Klaus plädiert für ein zentralisiertes Verfahren, das Antragstellende und Arbeitgebende als Kunden in den Fokus stellt und bei dem das Ermöglichen der Arbeitsmigration deutlich priorisiert wird.
Mehr zu Chancen und Hürden bei der Einstellung von Arbeitnehmer:innen aus Drittstaaten erfahren Sie am 16. September auf dem RM Forum Ausbau 2025 in Stuttgart.
Über den Referenten:
Dr. Sebastian Klaus ist Rechtsanwalt. Er ist auf die Beratung im deutschen Aufenthaltsrecht, den europarechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsmigration sowie den damit verbundenen sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Themen spezialisiert. Zudem ist er Herausgeber und Autor von bzw. in verschiedenen juristischen Kommentaren und wird seit dem Jahr 2020 im Handelsblatt unter den besten Anwälten Deutschlands im Einwanderungsrecht geführt.