Ausgediente Dämmplatten aus Polystyrol müssen nach Informationen der NDR Doku-Reihe "45 Min" künftig als Sondermüll behandelt werden. Die Beseitigung einer Wärmedämmung mit dem am häufigsten verwendeten Dämmstoff in Deutschland dürfte sich für Hausbesitzer massiv verteuern, da die bisher üblichen Entsorgungswege nicht mehr zulässig sind.
Der parlamentarische Staatsekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Florian Pronold, bestätigte dem NDR, dass derzeit die Abfallverzeichnisverordnung novelliert werde. Im Frühjahr 2016 solle die neue Regelung in Kraft treten. Dann gelten beim Abriss einer Wärmedämmung aus Polystyrol neue Regeln: Galt diese bisher als Kunststoffabfall oder gemischter Bauabfall, so stuft sie der Gesetzgeber künftig als gefährlichen Abfall ein, also Sondermüll. Bundesweit kleben etwa 800 Millionen Quadratmeter der Hartschaumplatten auf Fassaden - eine Fläche größer als das Stadtgebiet von Hamburg.
Polystyrol, besser bekannt als Styropor, ist das billigste und deshalb meist verwendete Dämmmaterial. Der Kunststoff wird unter hohem Energieeinsatz aus Erdöl hergestellt und ist brennbar. Die Dämmplatten enthalten daher oft das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD).
Der Flammhemmer soll im Brandfall verhindern, dass sich ein Feuer an der Fassade schnell ausbreitet. Doch HBCD gilt laut Europäischer Chemikalienagentur als "besonders besorgniserregend": Es reichert sich in der Natur und in Organismen an und steht im Verdacht, die Fortpflanzung zu schädigen.