Dachgeschoss 14. October 2010 Luftdichtheit: Winddichtheit bedeutet nicht luftdicht

Winddichtigkeit oder Luftdichtigkeit sind die Voraussetzungen für fachgerechten Dachgeschossausbau. Aber die beiden Begriffe müssen sauber getrennt werden, denn nur die Luftdichtheit ist eindeutig geregelt.

Luftdichtheit und Winddichtigkeit sind zwei unabhängige Themen, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen. Die DIN 4108-7 spricht durchgängig nur von Luftdichtheit und legt die entsprechenden Anforderungen fest. Die Luftdichtheit verhindert das Entweichen von warmer Innenluft aus dem Gebäude. Die Lage der Luftdichtheitsschicht ist nicht durch Vorschriften festgelegt, in der Ausführungspraxis hat sich jedoch eine Anordnung weit innen bewährt. Je nach Konstruktion und verwendeten Materialien kann man beispielsweise die Funktionen Dampfsperre und Luftdichtheit in einer Schicht vereinen. Eine Winddichtigkeit kann die Wärmedämmung nur gegen ein Durch- oder Hinterströmen von kalter Außenluft (in Form von Wind) schützen. Die Schicht der Winddichtigkeit müsste deshalb stets außerhalb/oberhalb der Wärmedämmung liegen. Baurechtliche Anforderungen an die Winddichtigkeit gibt es nicht.

zuletzt editiert am 23.02.2022