Das Bild zeigt eine Tür im Schallprüfstand des IFT Rosenheim.
Das Bild zeigt eine Tür im Schallprüfstand des IFT Rosenheim. Vor allem in Streitfällen kann der Schallschutz von Türen auch im eingebauten Zustand geprüft werden. (Quelle: IFT Rosenheim)

AusbauNews 2025-03-05T12:09:27.380Z Infoblätter: Schallschutz an Türen planen, umsetzen, nachweisen

Das IFT Rosenheim hat seine Infos zu Konzepten der Schalldämmung bei Türen und Innentüren überarbeitet. Die kostenfrei verfügbaren Infoblätter enthalten grundlegende Begriffe, zeigen konstruktive Details und beantworten häufige Fragen.

Türen sind oft schalltechnische Schwachstellen, weshalb deren präzise Planung sowie die Einhaltung von Normen und baurechtlichen Vorgaben notwendig sind. Unterstützung hierbei bieten zwei jüngst überarbeitete „ifz infos“: 

  • „ifz info SC-07/2“ Die schalldämmende Tür; Zur Masse gehört auch noch Klasse
  • „ifz info SC-10/2“ Schalldämmung von Innentüren – Planung und baurechtliche Nachweise; Hinweise für Hersteller, Architekten und Monteure

Anforderungen an die Schalldämmung bei Türen definiert die DIN 4109, deren Einhaltung baurechtlich vorgeschrieben ist. Die Messungen erfolgen standardmäßig im Labor nach DIN EN ISO 10140 und DIN EN ISO 717-1. Dabei wird das bewertete Schalldämm-Maß Rw ermittelt. 

Alternativ zur Laborprüfung kann die Schalldämmung auch im Bauzustand gemessen werden, wobei diese Messungen für bauaufsichtliche Nachweise eine untergeordnete Rolle spielen. Sie können allerdings für privatrechtliche Streitfälle von Bedeutung sein und auch im Rahmen einer Bauabnahme gefordert werden. 

Auch die Schalldämmung von Innentüren hängt maßgeblich von konstruktiven Merkmalen der verschiedenen Bauteilkomponenten in Verbindung mit der Montage und der Einstellung der Bedienkräfte (Beschläge) ab. Im Wesentlichen zählen hierzu das Türblatt, die Zarge, der Bauanschluss sowie Falz- und Bodendichtungen. Im „ifz info SC-10/2“ erläutert Kapitel 3 „Einfluss von Konstruktionsmerkmalen auf die Schalldämmung von Innentüren“ ausführlich folgende Details: 

  • Schalldämmung des Türblatts,
  • Sperrtürblätter ohne Lichtausschnitt,
  • Türblätter mit Lichtausschnitt,
  • Fugenschalldämmung Zargenfalz,
  • Schalldämmung von Zarge und Bauanschluss,
  • Fugenschalldämmung der Bodenfuge,
  • Resultierende Schalldämmung des Türelements.

Neben den Konstruktionsmerkmalen erläutert das Infoblatt beispielsweise regelmäßig im Kontext mit dem Schallschutz auftretende bestimmte Begriffe und Kurzzeichen, um eine einheitliche Terminologie für alle Beteiligten sicherzustellen. Zudem enthält es ein Kapitel mit Antworten auf häufig auftretende Fragen. 

Essenziell ist auch eine fachgerechte Montage der Türen, da selbst kleine Abweichungen den Schallschutz erheblich verringern können. Ebenso ist eine regelmäßige Wartung erforderlich, um die Schalldämmwerte langfristig sicherzustellen. Grundvoraussetzung für eine gleichbleibend hohe Qualität sind ausführliche und aussagekräftige Dokumente wie klare Leistungsverzeichnisse, vollständige Prüfberichte, Konstruktionszeichnungen sowie detaillierte Montage- und Wartungsanleitungen. 

Die beiden überarbeiteten Infoblätter stehen kostenfrei auf der Homepage des IFT Rosenheim zur Verfügung.

zuletzt editiert am 06. März 2025