Das Merkblatt „Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten“ erläutert bauaufsichtliche Regelungen für bestimmte Abdichtungsanwendungen mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung. (Foto: Knauf Perlite)
Wichtig für das Verständnis des Merkblatts mit Stand Januar 2010 ist die Berücksichtigung der Fußnoten, insbesondere für den Einsatz zementgebundener Bauplatten. Rainer Völkner erklärt sie.
Schadensfälle in Räumen mit Fliesen und Platten wie durchfeuchtete Bauteile, gerissene Fugen, Schimmelbildung, Materialzerstörung oder Ablösen der Keramik entstehen häufig aufgrund der Annahme, keramische Beläge seien wasserdicht. Um langfristig Schäden zu vermeiden, sind eine abgestimmte Planung, der richtige Materialeinsatz und die qualitativ hochwertige Ausführung notwendig. Wichtige Hinweise gibt das ZDB-Merkblatt, in dem die Beanspruchungsklassen und Anwendungsbereiche neu definiert und konkretisiert wurden, sowohl für den bauaufsichtlich geregelten Bereich als auch für den bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich.
Im ZDB-Merkblatt werden die Beanspruchungsklassen sowie die zulässigen Abdichtungsstoffe und Untergründe in praxisorientierten Anwendungstabellen separat für Boden- und Wandflächen aufgeführt. Ergänzende Informationen über die Anwendungseinschränkungen von Untergründen sind in den Fußnoten aufgeführt. Als Untergrund sind jetzt auch zementgebundene mineralische Bauplatten in das Merkblatt explizit aufgenommen worden.
Im Überblick gilt gemäß Merkblatt Folgendes: Alle Flächen, die bestimmungsgemäß durch Feuchtigkeit mäßig oder hoch beansprucht werden, müssen grundsätzlich abgedichtet werden. In hoch beanspruchten Bereichen sind nur feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zulässig. Im mäßig (und indirekt) beanspruchten Bereich können auch feuchtigkeitsempfindliche Untergründe mit Abdichtung eingesetzt werden. Bei Flächen mit Bodenablauf sind jedoch keine feuchtigkeitsempfindlichen Untergründe zugelassen. Bei feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen wie Zementbauplatten im mäßig beanspruchten Bereich ist eine Abdichtung auf Wandflächen nicht zwingend erforderlich.
Zwei Beanspruchungsklassen für Wandbeläge sind definiert
Im Detail unterscheidet das ZDB-Merkblatt mäßige und hohe Beanspruchung in den Klassen A und A0. Die Beanspruchungsklasse A mit hoher Beanspruchung definiert direkt und indirekt beanspruchte Wandflächen in Räumen, in denen häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z. B. in öffentlichen oder privaten Duschanlagen, gewerblichen und öffentlichen Duschen oder bei Beckenumgängen in Schwimmbädern. Aufgrund der Beanspruchung z. B. durch Reinigungschemikalien zählen auch gewerbliche Küchen zu den hoch beanspruchten Bereichen. Bei den Bauteilen mit einer hohen Feuchtigkeitsbeanspruchung dürfen nur Abdichtungen eingesetzt werden, die bauaufsichtlich zugelassen sind. In den Fußnoten wird deutlich, dass feuchtigkeitsempfindliche Untergründe für die Verbundabdichtung nicht zulässig sind, weder bei direkter noch bei indirekter Beanspruchung.
Hier finden Sie die Übersicht zur hohen Beanspruchung.
Die Beanspruchungsklasse A0 mit mäßiger Beanspruchung definiert direkt und indirekt beanspruchte Wandflächen in Räumen, in denen nicht sehr häufig mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z. B. in häuslichen Bädern. In der Beanspruchungsklasse A0 können bei indirekter Beanspruchung auch feuchtigkeitsempfindliche Untergründe zugelassen werden. Setzt man jedoch einen feuchtigkeitsunempfindlichen Untergrund aus Zementbauplatten ein, ist eine vollflächige Abdichtung im Wandbereich nicht notwendig. Außerdem ist dieser biege- und stoßfeste Untergrund bei einer einlagigen Beplankung für keramische Beläge bis zu 50 kg pro Quadratmeter Wand geeignet.
Hier finden Sie die Übersicht zur mäßigen Beanspruchung.
Die Fußnoten erklären die Widersprüche
Bei Böden gilt die Beanspruchungsklasse A mit hoher Belastung für direkt und indirekt beanspruchte Bodenflächen, in
denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z. B. in Umgängen von Schwimmbecken und Duschanlagen. Die Beanspruchungsklasse A0 gilt für direkt und indirekt beanspruchte Bodenflächen in Räumen, in denen nicht sehr häufig mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z. B. in häuslichen Bädern, Badezimmern von Hotels, Bodenflächen mit Abläufen in diesen Anwendungsbereichen.
Böden A0 ohne zwingende Abdichtung: Auf den ersten Blick scheint es in der Tabelle IV des ZDB-Merkblatts bei Böden ohne Bodenablauf für A0 keinen Unterschied zwischen zementgebundenen Bauplatten und feuchtigkeitsempfindlichen
Untergründen zu geben. In einer Fußnote wird aber auf die zusätzlichen Anforderungen bei indirekter Beanspruchung eingegangen. In der Beanspruchungsklasse A0 können bei indirekter Beanspruchung auch feuchtigkeitsempfindliche
Untergründe für Böden ohne Ablauf zugelassen werden. Bei feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen der Beanspruchungsklasse A0 ist eine Abdichtung nichtzwingend erforderlich. Daher sind bei Böden wie auch bei Wänden der Beanspruchungsklasse A0 durch den Einsatz von Zement-Boards Zeit und Kosten einzusparen.

Die Aquapanel-Platten (Indoor und Floor) erweitern die Anwendungsmöglichkeiten des Trockenbaus in Sanitärräumen erheblich, weil sie in hoch beanspruchten Konstruktionen (Beanspruchungsklasse A) eingebaut werden können: Hierzu sind Umgänge von Schwimmbecken sowie öffentliche und private Duschanlagen zu zählen. Dies gilt speziell auch dann, wenn chemische Beanspruchungen zu erwarten sind (Klasse C), etwa in gewerblichen Küchen oder Wäschereien. Zementgebundene Platten können in diesen Fällen mit einer Verbundabdichtung eingesetzt werden.