Am 20. November 2025 haben Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, und Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Eckpunkte zum „Gebäudetyp E“ vorgestellt. Mit der Aufnahme des eigenständigen Vertragstypen „Gebäudetyp-E-Vertrag“ in das Bürgerliche Gesetzbuch, sollen einfachere Baustandards im Wohnungsbau etabliert werden, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Im nächsten Schritt soll ein Austausch mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden stattfinden, auf dessen Basis die Regelungen ausgestaltet werden. An diesem Stakeholderdialog wird sich unter anderem die Bundesingenieurkammer beteiligen. Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, erklärt dazu: „Wir begrüßen den Schulterschluss der beiden Bundesministerien, um zukünftig rechtssicher vereinfacht bauen zu können. Dies ist ein wichtiges Instrument, um bezahlbarem Wohnraum zu schaffen. Kostentreibende Maßnahmen, die keine Sicherheitsanforderungen adressieren, werden dann ohne Haftungsrisiken eingespart. Projekte in Hamburg und Bayern zeigen bereits, dass mit entsprechenden Vereinbarungen und Praxiswissen smarte Lösungen für kostengünstiges Bauen gefunden werden können.“
Bereits 2024 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine praxisorientierte „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ erarbeitet, die Bauherren und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des „einfachen Bauens“ unterstützen soll. Ergänzend dazu soll neben der Einführung eines neuen Gebäudetyp-E-Vertrages auch ein Mustervertrag für eine rechtssichere Vereinbarung erarbeitet werden.
Hier finden Sie das Eckpunktepapier
