Die schalltechnische Prüfung von Bauteilen bzw. Gebäuden erfolgt durch bauakustische Messungen, die zur Zeit noch nach DIN 52210, zukünftig nach DIN EN 20140, durchgeführt werden.
Die schalltechnische Prüfung von Bauteilen bzw. Gebäuden erfolgt durch bauakustische Messungen, die zur Zeit noch nach DIN 52210, zukünftig nach DIN EN 20140, durchgeführt werden. Gemessen wird im so genannten bauakustischen Bereich von 100 bis 3.150 Hz, also in einem für die Dämmung von üblichen Wohn- und Arbeitsgeräuschen relevanten Bereich. Die Trittschalldämmung mehrschaliger Decken (Standardkonstruktionen) beruht auf der Tatsache, dass der in die obere Schale eingeleitete Körperschall nur mittelbar, d. h. über die Dämmschicht, in die schallabstrahlende Schale weitergegeben werden kann. Die Trittschalldämmung unterliegt den Gesetzmäßigkeiten des Masse-Feder-Masse Systems. Vergleicht man diesen Zusammenhang einschalige Deckenkonstruktionen (Massiv-, Massivholz- und Brettstapeldecken) mit mehrschaligen Holzbalkendecken, so besitzen beide Rohdeckenkonstruktionen einen vergleichbaren Norm-Trittschallpegel L''nw, wobei der Kurvenverlauf im bauakustischen Messspektrum sehr unterschiedlich ist. Einschalige Decken besitzen eine schlechte Schalldämmung ab 500 Hz, mehrschalige Decken hingegen eine schlechte Schalldämmung bis 500 Hz. Sollen diese Decken schalltechnisch aufgewertet werden, muss eine einschalige Decke also im "hoch frequenten" Bereich, eine mehrschalige Decke im "tief frequenten" Bereich verbessert werden.
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