Riesiger Entlastungsschritt

Branche 2014-04-03T00:00:00Z Riesiger Entlastungsschritt

Bauvorhaben, die bis zum 31. März 2014 genehmigt wurden und bis zum 31. Mai begonnen wurden, haben in Sachen abP Bestandsschutz und dürfen mit den alten abP fertig gestellt werden. Das ist die neueste Entwicklung in Sachen Auslaufen/Gültigkeit bestehender abP.

Die Bauministerkonferenz (das ist die vorgesetzte Behörde des DiBt) hat in einem Schreiben an den Verband der Deutschen Bauindustrie gegenüber RA Michael Knipper eindeutig klargestellt: Bauvorhaben, die vor dem 31.3.2014 genehmigt worden sind und deren Umsetzung bis zum 31.5.2014 begonnen (Erdaushub) hat, haben Bestandschutz und dürfen komplett mit den alten abP ausgeführt werden (Originalbrief). Damit ist zunächst einmal die existenzielle Bedrohung für die Ausführenden bei inzwischen begonnenen Bauvorhaben abgewendet. Diese Regelungen „heilen“ im Bau befindliche Projekte, doch was danach kommt, bleibt nebulös.

Denn welche Regelungen für Bauvorhaben gelten, die nach dem 31.März 2014 genehmigt oder nach dem 31.Mai 2014 begonnen wurden, ist derzeit völlig unklar. In Gespräche mit Insidern fallen Begriffe wie „Umplanung“ oder gar „Neuplanung“.

Zum Schreiben der Bauministerkonferenz

zuletzt editiert am 23. Februar 2022
Newsletter