Akustik 2010-09-30T00:00:00Z Problemzone Schallschutztür

Vielfach führen nicht nur Ausführungsfehler, sondern auch Planungsfehler zu Rechtsstreitigkeiten bei unzureichender Schalldämmung von Türen.

Bei einer Schalldämmungsmessung als Güteprüfung nach DIN 52210 wird in einem Raum, dem sogenannten Senderaum, von einem Lautsprecher mit weitgehend gleichmäßiger Abstrahlung ein Rauschsignal erzeugt, und es werden die Schallpegel vor dem Prüfobjekt (im Senderaum) und hinter dem Prüfobjekt (im Empfangsraum) gemessen. Die Differenz beider Schallpegel ist im wesentlichen die Kenngröße für das Schalldämm-Maß des überprüften Bauteils.

Ganz wesentlich ist aber die sogenannte "Messflächenkorrektur", mit der man berücksichtigt, dass eine doppelt so große Bauteilfläche bei gleichem Schalldämm-Maß auch doppelt so viel Schallenergie in den Nachbarraum hinüberdringen lässt. Diese Messflächenkorrektur ist deshalb wichtig, weil bei Güteprüfungen an Türen im eingebauten Zustand in den allermeisten Fällen die Schalldämmung zusammengesetzter Bauteile, nämlich "Wände mit Türen" gemessen wird. Die Messmikrophone können nicht unterscheiden, durch welches der beiden Bauteile die Schallenergie in den Nachbarraum dringt.

Somit ist das Messergebnis, das man erhält (eine normgerechte Messung und Auswertung durch eine von der VMPA bekanntgegebene Güteprüfstelle vorausgesetzt), in vollständiger Schreibweise ein "resultierendes bewertetes Bau-Schalldämm-Maß mit Flankenübertragungen von R´W,res,B= X dB". Dieser Wert hat mit dem Schalldämm-Maß des Türblattes ohne Zarge und ohne Dichtung, eingekittet in die Öffnung eines Prüfstandes ohne Flankenübertragungen R W´P´ nur gemein, das beide in dB angegeben werden.

Bei der Ausführungsplanung oder Beurteilung einer betriebsfertigen Tür am Bau sind aber (anders als im Prüfstand) insgesamt mindestens sieben Bauteile wie folgt zu betrachten:

1. Wandfläche

2. Türzarge

3. Falzdichtungen

4. Estrich

5. Oberbelag

6. Bodendichtung

7. Türblatt.

Bisweilen kommt es vor, dass die Schalldämmqualität der Raumtrennwand, die die Tür umgibt, gar nicht wesentlich besser ist als das angestrebte Schalldämm-Maß der Tür selbst. Dies liegt nicht so sehr an einer mangelhaften Qualität der Wand, sondern daran, dass deren Fläche weit größer ist als die der Tür, so dass allein aufgrund des Flächenanteils sehr viel Schallenergie durch die Wand in den Nachbarraum übertragen werden kann. Um hier die "Grenzdämmung der Prüfsituation" zu erfassen, wird die auf Seite 45 beschriebene Messung (Pos. 4) durchgeführt, bei der mittels Fugenabdichtung und zusätzlicher Abschottung der Türflächen der Schalldurchgang in diesem Bereich so weit verringert wurde, dass man das Schalldämm-Maß der Raumtrennwand einschließlich eventuell vorhandener maßgeblich beteiligter Flankenübertragungswege erfassen kann.

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zuletzt editiert am 23. Februar 2022
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