Eingefärbtes Polystyrol
Beispiel für eingefärbtes Polystyrol: „Dalmatinerplatte“ des Herstellers Caparol, Foto: BIEF

Branche 2017-01-31T00:00:00Z Polystyrol 2017 kein gefährlicher Abfall

Der Bundesverband Innenausbau, Element- und Fertigbau (BIEF) hat - neben zahlreichen anderen Verbänden - die Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung gefordert. Die Bundesregierung hat diesem gemeinschaftlichen Druck nun nachgegeben und die Verordnung geändert. (Foto: BIEF)

Laut Verordnungstext in Artikel 2 gilt bis zum 30. Dezember 2017 ein Moratorium. Damit wird HBCD-haltiges Polystyrol (PS) als „nicht gefährlicher Abfall” eingestuft und erst ab dem 31. Dezember 2017 wieder als „gefährlicher Abfall“ zurückgestuft. „Wir sehen darin nur eine Aufschiebung der aktuellen Entsorgungsproblematik und werden spätestens Ende 2017 wieder mit dem Thema konfrontiert. Damit kehren wir rechtlich gesehen zum jahrelang gültigen Status zurück“, so Dirk-Uwe Klaas, Geschäftsführer des BIEF.

Die bisher bekannten und zugelassenen Entsorgungswege sind dadurch wieder komplett offen. Nun liegt es an den betroffenen Betreibern von Verbrennungsanlagen, die formalen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Genehmigung ihrer Anlagen für die Verbrennung dieses Materials zu erwirken. „Sollte dies innerhalb dieses Jahres nicht gelingen, stehen Verwender von HBCD-haltigen Bau- und Verpackungsmaterialien erneut vor dem gleichen Problem wie heute. Um der Problematik Herr zu werden, empfehlen wir, eingefärbte Polystyrolprodukte einzusetzen, die jetzt schon von einigen Herstellern angeboten werden. Diese lassen sich aufgrund der Farbgebung makroskopisch unterscheiden“, erklärt Klaas. Somit lassen sich die anfallenden PS-Abfälle sowohl im Werk als auch auf der Baustelle leicht separieren und können wieder dem Recycling zugeführt werden.

zuletzt editiert am 23. Februar 2022
Newsletter