Die „Schallschutznormen“ wurden erneuert und stehen bis Dezember 2026 zur Kommentierung bereit. Die Frist für Teil 31 läuft nur bis zum 14. Oktober.
Die Normenreihe DIN 4109 besteht aus insgesamt sieben Teilen, die für den Schallschutz im Massiv-, Trocken-, Holz- und Leichtbau sowie für Gebäudetechnischen Anlagen relevant sind.
Teil 1 legt die Anforderungen Schutz vor Lärm in Wohn- und Nichtwohngebäuden fest. Eine wichtige Änderung betrifft hier den nächtlichen Schallschutz gegenüber Außenlärm für Schlafräume: Dieser sieht im neuen Entwurf geringere Anforderungen vor. Die Anforderungen an Trittschallschutz von Balkonen wird gestrichen. Alle weiteren Normenteile wurden ebenfalls umfassend überarbeitet. In Teil 34 „Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkatalog) - Vorsatzkonstruktionen vor massiven Bauteilen“ wurde unter anderem die Ergänzung „DIN 4109-34/A1:2019-12“ integriert.
Während die Einzelnormen bis zum 14. Dezember kommentiert werden können, sind Kommentare für Teil 31: „Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkatalog) – Rahmendokument“ sind hingegen nur bis zum14. Oktober möglich.
Alle Teile finden sich auf der Website des Normenausschusses unter Eingabe des Suchbegriffs „DIN 4109“.
