Bauwirtschaft_Gewerbeabfallverodrnung
10 verschiedene Abfallcontainer sollen zukünftig für strikte Mülltrennung sorgen – begleitet von einer aufwendigen Dokumentation. Bild: ZDB/Thomas Ruffer

Branche 2017-03-24T00:00:00Z Neue Hürden für Bauunternehmer

„Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung schafft der Gesetzgeber ein bürokratisches Monster sondergleichen. Bauen wird dadurch noch teurer und komplizierter. Anstatt die Betriebe zu entlasten, wird ihnen immer mehr aufgebürdet“, so Felix Pakleppa. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) fordert daher einen Stopp der Verordnung. (Bild: ZDB/Thomas Ruffer)

Zukünftig müssen Bauunternehmer mit zehn verschiedenen Abfallcontainern auf Baustellen auflaufen, um die anfallenden Abfälle in zehn verschiedene Fraktionen zu trennen, die dann auf diese Weise den Stoffkreisläufen wieder zugeführt werden. Diese Vorschrift gilt auch bei kleinsten Baumaßnahmen. Vom Badumbau bis hin zum Großbauvorhaben werden Bauunternehmen verpflichtet, den Umgang mit den Bau- und Abbruchabfällen aufwendig zu dokumentieren. So sollen Lagepläne, eine Fotodokumentation und Lieferscheine den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Die Dokumentationspflichten bestehen ab einer Abfallmenge von 10 m³. Laut ZDB entstehen dadurch Kosten von rund 100 Mio. €.

zuletzt editiert am 23. Februar 2022
Newsletter