Akustiker wissen seit Langem, dass die Nachhallzeit nicht der einzige Schlüssel für eine als gut empfundene Akustik im Raum ist – dies gilt im besonderen Maß für die Akustik in Mehrpersonenbüros. Schon die ISO 3382-3 [1] im Jahr 2012 enthält neue geeignete Kriterien zur Klassifizierung der Raumakustik in diesem Raumtyp. Bei der Erarbeitung des Normentwurfs der VDI 2569 [2] bestand daher eine wesentliche Aufgabe in der Erarbeitung von Empfehlungen zur Bewertung der Raumakustik in Mehrpersonenbüros anhand der neuen Kenngrößen. (Foto: Strähle)
Im aktuellen Normentwurf der VDI 2569 wird die Raumakustik von Einzelbüros und Mehrpersonenbüros sowie die Bauakustik von Einzelbüros, unterteilt in Standardbüros und vertrauliche Büros, sowie von Mehrpersonenbüros und Besprechungsräumen behandelt. Die Richtlinie wendet sich an Fachplaner. Aufgrund der Komplexität der raumakustischen Planung von Mehrpersonenbüros werden in den Anhängen des Normentwurfs weiterführende Erläuterungen zu folgenden Themen gegeben:
Hör- und Verstehbarkeit von Sprache
Grundrissgestaltung und Zonierung
Akustische Funktionen und Kennzeichnung von raumakustisch wirksamen Bauteilen und Möbeln
Projektbeispiele
Verdeckungsgeräusche
Mitarbeitereinbeziehung
Fur alle genannten Raumtypen werden die relevanten raum- und bauakustischen Kenngrosen festgelegt und Empfehlungen entsprechend den Klassifizierungen A, B und C ausgesprochen. Die Klasse A entspricht dem hochsten und die Klasse C dem niedrigsten Erwartungsniveau. Fur Einzelburos wurden folgende akustischen Kenngrosen festgelegt:
- maximal zulässige Nachhallzeit T in den Oktavbändern von 125 bis 4.000 Hz in s
- Schalldruckpegel bauseitiger Geräusche L NA,Bau in dB
Zur Beurteilung sind die genannten Kenngrosen im moblierten und unbesetzten Zustand heranzuziehen. Die Klassifizierung der raumakustischen Bedingungen erfolgt in den drei Raumakustikklassen A, B und C.
