EuGH Urteil Bramann

Branche 2015-09-01T00:00:00Z Massive Auswirkungen auf die Praxis

Für deutsche Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Normen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Daumen nach unten gehalten. Im Interview mit Trockenbau Akustik erläutert Helmut Bramann, Geschäftsführer der Bundesfachabteilung Akustik und Ausbau, welche zusätzlichen Verantwortlichkeiten dadurch auf deutsche Ausbauunternehmer zukommen.

„Meine große Sorge ist, dass Bauunternehmen nun erhebliche zusätzliche rechtliche Risiken übernehmen müssen, wenn Baustoffhersteller essentielle Nachweise nach europäischen Normen nicht mehr erbringen müssen.“ Mit diesen Worten fasst Helmut Bramann seine Befürchtungen zu den Konsequenzen des im Oktober 2014 ergangenen EuGH-Urteils zusammen.

Auf Hinweis von Herstellern, die auch in Deutschland aktiv sind, hatte die Europäische Kommission vor dem EuGH in Luxembourg gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und hat diese Klage gewonnen. Wo eine europäisch harmonisierte Norm vorliegt, dort darf es keine nationalen Zusatzanforderungen mehr geben. Deutschland ist ultimativ aufgefordert, dieses Urteil in deutsches Recht umzusetzen.

Bei den beklagten Produktgruppen handelt es sich um Rohrleitungsdichtungen, um das Brandverhalten von Toren ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften und um das Glimmverhalten von Dämmstoffen. Das Urteil des EuGH beschränkt sich zunächst nur auf diese Produkte und das DIBt hat auch nur für sie die die entsprechenden Zusatzanforderungen außer Kraft gesetzt.

Die Trockenbauunternehmer sind selbstverständlich weiterhin in der Haftung, denn sie gelten rechtlich als der „Hersteller“ der von ihnen gebauten Wand, Decke oder Fassade und die Bauordnungen der Länder weisen die Verantwortung für die Verwendung der dazu benötigten Bauprodukten auch weiterhin dem bauausführenden Fachunternehmer zu.

Das vollständige Interview mit Helmut Bramann lesen Sie in der kommenden September-Ausgabe (09/2015) in der Rubrik „Forum“.

zuletzt editiert am 23. Februar 2022
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