Das Einhalten der in der EnEV geforderten Luftwechselrate ist keine Bestätigung einer mangelfreien Ausführung der luftdichten Schicht. Vorsicht vor einer Überbewertung des Blower-Door-Tests.
Das Einhalten der in der EnEV geforderten Luftwechselrate ist keine Bestätigung einer mängelfreien Ausführung der luftdichten Schicht/Dampfbremse. In der DIN 4108 T7 wird ausdrücklich darauf hingewiesen: "Die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtheit schließt lokale Fehlstellen, die zu Feuchteschäden infolge von Konvektion führen können, nicht aus."
Trotz eingehaltener Luftwechselrate können an der luftdichten Schicht, z. B. Dampfbremse erhebliche Mängel bestehen. Im Vorwort der DIN EN 13 829 findet sich die Antwort, denn die vorliegende Norm ist Teil einer Normenreihe, die Prüfverfahren zur Beurteilung des w ä rmetechnischen Verhaltens von Gebäuden und Gebäudeteilen zum Gegenstand hat. Hier geht es also nicht um bautechnische, sondern um wärmetechnische Anforderungen, es geht um " Energiesparen". Der Gesetzgeber will durch diese Anforderung den Verbrauch von Energie einschränken.
Die Blower-Door-Messung liefert also, bei entsprechendem Messergebnis, die Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Hinblick auf energiesparenden Wärmeschutz - nicht mehr und nicht weniger.
Das aktuell " technisch Machbare" im Bezug auf die luftdichte Gebäudehülle sind Luftwechselraten der Größenordnung 0,7 h/l (bei 50 Pa Druckdifferenz). Diese Zahl wird auch seitens der Ziegelindustrie genannt. Um diese Luftwechselraten zu erreichen sind keine außergewöhnlichen Maßnahmen zu ergreifen. Mit einer ordentlichen Planung und entsprechender Ausführung sind 0,7 h/l problemlos zu realisieren. Luftwechselraten der Gr öß enordnung 2-3 h/l deuten deshalb auf noch vorhandene Ausführungsmängel hin.
Auf jeden Fall sind hier Entscheidungen seitens der Planung und nicht " undicht" verlegte Dampfbremsen gefordert. Für die Beurteilung der Qualität einer luftdichten Schicht, ob PE-Folien, Baupapiere, OSB-Platten oder Innenputz, gilt als wichtigstes Kriterium die Feststellung: Null-Leckage.
Eine Messung der Luftwechselrate während der Bauphase gibt zwar einen Anhaltspunkt ü ber die Ausführungsqualität, ist aber rechtlich - im Sinne der EnEv 2002 - ohne Bedeutung.