Ein Akkuschrauber bohrt ein Loch in eine Holzdecke.
Einschraubhilfen ermöglichen das Einschrauben mit weniger Druck und schützen damit vor Stürzen und anderen Unfällen. (Quelle: Meyle+Müller GmbH+Co. KG / (©) BG BAU)

AusbauNews 2026-01-14T17:15:21.630Z Leichter arbeiten mit Förderung

Sicherer arbeiten im Trockenbau: Die BG BAU erweitert ihr Förderangebot ab Januar 2026 um Einschraubhilfen und Lastenausgleichsvorrichtungen.

Vor allem bei Holzbauteilen erfordert das Eindrehen großer oder langer Schrauben viel Kraft und es entstehen hohe Drehmomente, die ein Risiko beinhalten können: Rutschen Beschäftigte beim Einschrauben ab, können sie stürzen, abstürzen oder sich Stichverletzungen durch den Schraubbit zuziehen. Mit Einschraubhilfen müssen Anwender:innen weniger Druck ausüben und können Zwangshaltungen vermeiden. Damit wird die Arbeit ergonomischer und das Abrutschen von Schrauben wird verhindert. In Verbindung mit Bitverlängerungen kann eine Einschraubhilfe zudem als Leiterersatz dienen, etwa beim Verbinden von Holzrahmenbauwänden oder Decken. Die BG BAU fördert die Einschraubhilfe beitragsabhängig mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 200 Euro. Weitere Informationen bietet die Berufsgenossenschaft unter: www.bgbau.de/einschraubhilfe

Lasten sicher ausrichten mit Lastenausgleichsvorrichtungen

Lastenausgleichsvorrichtungen, sogenannte Balancer, ermöglichen es, Lasten, wie Wand-, Decken-, Dach- oder Treppenelemente sicher in Waage oder in einer gewünschten Neigung zu positionieren. Die Steuerung erfolgt per Funkfernbedienung, sodass Lasten ohne Pendeln gehoben und exakt ausgerichtet werden können. Der Einsatz solcher Vorrichtungen reduziert die körperliche Belastung und das Unfallrisiko, da kein Drücken, Ziehen oder improvisierter Einsatz von Kettenzügen nötig ist. So tragen Lastenausgleichsvorrichtungen zu einem sicheren und effizienten Verheben von vorgefertigten Bauteilen bei.Die BG BAU fördert die Investitionen in Lastenausgleichsvorrichtungen beitragsabhängig mit 25 Prozent der Anschaffungskosten bis zu 5.000 Euro je Maßnahme. Eine beitragsunabhängige Förderung ist mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, ebenfalls bis maximal 5.000 Euro je Maßnahme, möglich. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme von Führungskräften am Seminar „Absturzprävention“. Die entsprechenden Seminare werden von der BG BAU (Seminar 1630) sowie von Ausbildungsstätten der Innungen und Verbände angeboten. Weitere Informationen unter: www.bgbau.de/balancer

Arbeitsschutzprämie beantragen

Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen zwei Formen der Arbeitsschutzförderung: eine beitragsabhängige für alle und für ausgewählte Prämien eine Förderung, die unabhängig von der Beitragshöhe gewährt wird. Die beitragsabhängige Prämienförderung können alle Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Beitrag von mindestens 100 Euro nutzen. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, sofern sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Darüber hinaus unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsbetriebe beitragsunabhängig, beispielsweise bei Investitionen zur Vermeidung von Absturzunfällen oder beim Schutzpaket für das Bauen im Bestand.

zuletzt editiert am 15. Januar 2026