Branche 2011-03-01T00:00:00Z Keine Anwendung der EU-Richtlinie auf Baubranche

Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes warnen davor, die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Beschäftigten aus Drittstaaten in der EU aufzuweichen. Nach einer von der EU-Kommission geplante Richtlinie soll der konzerninterne Transfer von Arbeitnehmern aus Drittstaaten nach Europa vereinfacht werden.

"Der Richtlinienvorschlag wird zu erheblichen, nicht hinnehmbaren Konsequenzen für den europäischen und nationalen Arbeitsmarkt, insbesondere im Bausektor, führen", stellten die Präsidenten der beiden Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft und der Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fest. Anlässlich eines am 18. Februar stattfindenden Spitzengesprächs einigten sich Herbert Bodner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, sowie Klaus Wiesehügel, Bundesvorsitzender der IG BAU auf ein entsprechendes gemeinsames Positionspapier.

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft sehen die Gefahr, dass sich der Druck auf die Lohnkosten und damit die Wettbewerbsbedingungen unter den im Richtlinienvorschlag genannten Bedingungen erheblich verschärft. Nach dem Vorschlag könnte letztlich jeder Facharbeiter mit einer Berufsausbildung aus einem Drittstaat nach Deutschland entsandt werden. Das bedeutet, dass etwa ein Beschäftigter aus China in eine Niederlassung nach Polen und von dort nach Deutschland entsandt werden könnte, ohne dass es einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bedarf. Gleichzeitig wären die Unternehmen aus dem EU-Ausland nur zur Einhaltung der zum Teil extrem niedrigen Mindestlöhne des ersten Arbeitsortes in der EU verpflichtet. "Es wäre für Anbieter aus Drittstaaten deutlich billiger, Facharbeiter aus ihren Heimatländern zu entsenden, anstatt Fachkräfte aus dem EU-Zielland zu beschäftigen", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel.

zuletzt editiert am 23. Februar 2022
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