01.10.2010 Ab dem 1. September gilt ein höherer Mindestlohn für das Baugewerbe. Auf den Baustellen im Westen erhalten Facharbeiter mindestens 12,95 Euro pro Tag, für Hilfstätigkeiten 10,90 Euro. Für Bauarbeiter im Osten liegt der Mindestlohn bei 9,50 Euro.
"Alles darunter ist illegal. Die Lohnuntergrenze gilt insbesondere auch für ungelernte Beschäftigte", sagt Dietmar Schäfers, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU. Schäfers weist darauf hin, dass ein Bauarbeiter im Osten mit Vollzeitjob, der lediglich den Mindestlohn bekomme, künftig rund 43 Euro mehr auf dem Lohnkonto haben werde; sein West-Kollege gut 17 Euro.
Über Ost- oder West-Lohn entscheide stets die Lage der Baustelle. "Wenn Beschäftigte eines Bauunternehmens aus dem Osten auf einer Baustelle im Westen arbeiten, dann bekommen sie auch den höheren Mindestlohn", machte der IG BAU-Vize deutlich. Grundsätzlich sei jedoch nicht der Mindestlohn das Maß aller Dinge. "Das ist lediglich die unterste legale Lohngrenze. Entscheidend ist der Tariflohn. Er ist Richtschnur für das Lohnniveau", so Schäfers.
Die September-Erhöhung ist die zweite Anhebung des Bau-Mindestlohnes, auf die sich IG BAU und Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen im Mai 2009 geeinigt haben. Eine dritte Stufe wird im Juli kommenden Jahres erfolgen. Der laufende Lohntarifvertrag für das Bauhauptgewerbe wird Ende März 2011 auslaufen. Bei den dann kommenden Verhandlungen will die IG BAU "die in der Krise geübte Bescheidenheit ausgleichen".