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Branche 2011-09-29T00:00:00Z Entfristung der Ist-Versteuerung

"Das Baugewerbe begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer dauerhaft festzuschreiben. Das bringt den baugewerblichen Unternehmen dringend benötigte Liquidität und Planungssicherheit." Sagte heute der ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa in Berlin.

Nun ist die Zustimmung des Bundesrates zur Gesetzesänderung notwendig. Daher for-dert das Baugewerbe den Bundesrat auf, im Interesse der kleinen und mittleren Unter-nehmen mit Ja zu stimmen. Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer bereits bei der Rechnungslegung an das Finanz-amt abgeführt werden. Für die baugewerblichen Unternehmen ist dieser Umstand be-sonders schmerzlich, da die Auftraggeber häufig verzögert zahlen. Bei der Ist-Versteuerung hingegen wird die Umsatzsteuer erst dann entrichtet, wenn die Rechnung vom Auftraggeber tatsächlich bezahlt wurde.

Mit der Ist-Versteuerung entfällt die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer für noch unbe-zahlte Aufträge und die Liquidität erhöht sich. Besonders kleine und mittlere Unterneh-men sind aufgrund ihrer geringen Eigenkapitalquote auf eine ausreichende Liquidität dringend angewiesen. Daher wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der Ist-Versteuerung bundeseinheitlich auf 500.000 Euro festgesetzt, allerdings befristet bis Jahresende 2011.

Der ZDB macht sich jetzt für eine dauerhafte Festlegung der Umsatzgrenze auf 500.000 Euro stark. Dazu ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa: "Durch die Maßnahme ergeben sich keine Steuerausfälle für den Fiskus, die Umsatzsteuer wird nur später fällig. Für 2012 könnte sich dadurch die Liquidität der Unternehmen um 1,1 Mrd. Euro erhöhen."

zuletzt editiert am 23. Februar 2022
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