"Das Baugewerbe begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer dauerhaft festzuschreiben. Das bringt den baugewerblichen Unternehmen dringend benötigte Liquidität und Planungssicherheit." Sagte heute der ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa in Berlin.
Nun ist die Zustimmung des Bundesrates zur Gesetzesänderung notwendig. Daher for-dert das Baugewerbe den Bundesrat auf, im Interesse der kleinen und mittleren Unter-nehmen mit Ja zu stimmen. Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer bereits bei der Rechnungslegung an das Finanz-amt abgeführt werden. Für die baugewerblichen Unternehmen ist dieser Umstand be-sonders schmerzlich, da die Auftraggeber häufig verzögert zahlen. Bei der Ist-Versteuerung hingegen wird die Umsatzsteuer erst dann entrichtet, wenn die Rechnung vom Auftraggeber tatsächlich bezahlt wurde.
Mit der Ist-Versteuerung entfällt die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer für noch unbe-zahlte Aufträge und die Liquidität erhöht sich. Besonders kleine und mittlere Unterneh-men sind aufgrund ihrer geringen Eigenkapitalquote auf eine ausreichende Liquidität dringend angewiesen. Daher wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der Ist-Versteuerung bundeseinheitlich auf 500.000 Euro festgesetzt, allerdings befristet bis Jahresende 2011.
Der ZDB macht sich jetzt für eine dauerhafte Festlegung der Umsatzgrenze auf 500.000 Euro stark. Dazu ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa: "Durch die Maßnahme ergeben sich keine Steuerausfälle für den Fiskus, die Umsatzsteuer wird nur später fällig. Für 2012 könnte sich dadurch die Liquidität der Unternehmen um 1,1 Mrd. Euro erhöhen."
