Zusammen mit dem Trockenbau ist der Schallschutz auf dem Weg ins 21. Jahrhundert. Was fehlt, ist eine Beschreibung des Schallschutzes, die akustischen Laien verständlich wäre. Der DEGA Schallschutz-ausweis leistet genau dies.
Nach der aktuellen Rechtsprechung hat die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) das Ziel "unzumutbare Geräuschbelästigungen zu vermeiden", definiert jedoch keinen Standard für üblichen Wohnkomfort. Privatrechtlich kann der Schallschutz frei zwischen Bauträger und Bauherr bzw. Käufer vereinbart werden. Ist nichts vereinbart, schuldet den Bauträger grundsätzlich eine einwandfreie Bauausführung bzw. einen Schallschutzstandard entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wie bei der Frage nach dem geschuldeten Schallschutz üblicherweise vorgegangen wird, erläutert das Diagramm unten.
Da die Frage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) im Allgemeinen nicht eindeutig zu beantworten ist, ist dringend zu empfehlen, konkrete und klar verständliche Vereinbarungen über den Schallschutz zu treffen und den Bauherrn bzw. Käufer aufzuklären über den Schallschutz, der ausgeführt und erreicht werden soll.
Der Fachausschuss Bau- und Raumakustik in der DEGA (Deutsche Gesellschaft für Akustik) hat sich deshalb in den letzten Jahren mit Schallschutzstandards im Wohnungsbau beschäftigt mit dem Ziel, den Schallschutz für die am Bau Beteiligten und vor allem den Verbraucher transparent zu machen. Das Ergebnis dieses Prozesses ist die DEGA-Empfehlung 103: Der Schallschutzausweis.
Kern dieser Empfehlung ist ein mehrstufiges System (sieben Schallschutzklassen F A*) zur differenzierten Planung und Kennzeichnung des baulichen Schallschutzes von Wohneinheiten unabhängig von der Art des Gebäudes. In Anlehnung an bekannte Systeme, wie z. B. die Hotelklassifizierung oder den Energieausweis, ermöglicht der Schallschutzausweis eine für den Laien verständliche qualitative Bewertung des Schallschutzniveaus von Wohneinheiten oder Gebäuden.
Hierbei dienen die Klassen F und E der Einstufung von Bestandsgebäuden (Altbauten), deren Schallschutz unter dem der aktuell gültigen DIN 4109 liegt. Die Klasse D entspricht weitgehend dem Mindestschallschutz nach DIN 4109. Die Klasse C entspricht einem erhöhten Schallschutz für Wohnungen und die Klassen B und A einem erhöhten Schallschutz in Doppel- und Reihenhäusern. Die Klasse A* dient zur Kennzeichnung von Wohneinheiten mit einem außerordentlich hohen Schallschutzniveau.
Im detaillierten Schallschutzausweis ist die Beurteilung einzelner Bauteile o. ä. (Decken, Wände, Treppen, Nutzergeräusche etc.) dargestellt. Im einfachen Schallschutzausweis ist die Bewertung der gesamten Wohneinheit getrennt nach Schallschutz innerhalb des Gebäudes und Schallschutz gegen Außenlärm - dargestellt. Der Schallschutz ist dadurch auch für den Laien leicht verständlich und transparent.
Mehr lesen Sie in einem Fachbeitrag von den Akustikern Kim Marcus Weidlich und Roland Kurz (Kurz und Fischer, Beratende Ingenieure) in Ausgabe 4/2011 von Trockenbau Akustik.
