Seit Dezember 2025 sind Abbrucharbeiten an asbesthaltigen Materialien im mittleren und niedrigen Risikobereich genehmigungspflichtig. Die BG BAU unterstützt mit einem aktualisierten Leitfaden.
Hintergrund ist eine Änderung in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die Änderungen betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen. Neu ist unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Zudem wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. So müssen Unternehmen bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen und entsprechende Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.
Der aktualisierte Leitfaden der Berufsgenossenschaft greift diese Änderungen auf und erläutert die geltenden rechtlichen Anforderungen. Er unterstützt Unternehmen dabei, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Pflichten im betrieblichen Alltag umzusetzen.
„Die geänderte Gefahrstoffverordnung bringt für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich, insbesondere bei den Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Mit unserem aktualisierten Asbestleitfaden wollen wir sie unterstützen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umsetzen“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.
Der Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ steht unter www.bgbau.de/leitfaden-asbest zum Herunterladen bereit.
