Bau ist wieder Konjkunkturlokomotive
Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider (r.) mit Geschäftsführer Felix Pakleppa. Foto: BVB

Branche 2017-03-15T00:00:00Z Bau ist wieder Konjunkturlokomotive

Auf dem Medientag des Handwerks erklärte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, dass sich der Bau wieder zu der Konjunkturlokomotive entwickelt hat. Während die gesamte Volkswirtschaft 2016 nur um 1,8 Prozent gewachsen ist, konnte der Bau eine preisbereinigte Steigerung der Bruttowertschöpfung von 2,8 Prozent erreichen. (Foto: BVB)

Das Umsatzwachstum ergab ein Plus von 3,8 Prozent auf nunmehr 303 Mrd. Euro gesamt. Für 2017 rechnet die Bauwirtschaft mit einem weiteren Wachstum um 2,8 Prozent auf dann 311,6 Mrd. Euro.

Im Bereich Bauhauptgewerbe und Gala-Bau setzt die Neubautätigkeit im Wohnungsbau weiter die entscheidenden Impulse. Mit ca. 320.000 neuen Wohnungen in 2017 wird in etwa wieder das Fertigstellungsniveau aus dem Jahr 2001 erreicht, gegenüber 2009 entspricht es einer Verdopplung der Fertigstellungszahlen. Damit wird aber noch nicht das Ziel von 350.000 Wohnungen pro Jahr erreicht. Um die Baufertigstellungen auf das Zielmaß zu erhöhen, sei eine Anpassung der Abschreibung an den tatsächlichen Wertverzehr von 2 % auf 3 % dringend geboten. Zudem solle die Wohneigentumsbildung durch staatliche Zuschüsse zu gefördert werden. Auch im Bereich der Ausbauhandwerke und Gebäudetechnik verfügen die Innungsbetriebe über stabile Auftragsreichweiten und eine solide Geschäftsentwicklung. 

Dennoch gibt es auch ein paar Wermutstropfen: Die Umweltpolitik belastet mit vielfältigen Auflagen die Bautätigkeit. Die geplante Gewerbeabfallverordnung zwingt die Handwerker künftig, die Bauabfälle in bis zu 10 verschiedene Fraktionen zu trennen und diese umfassend zu dokumentieren. Dies wird die Baukosten erhöhen. Ein erträglicher Kompromiss zeichnet sich bei der Neuregelung zum Bauvertragsrecht und den damit verbundenen Aus- und Einbaukosten ab. Bauunternehmer sollen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz der sog. Aus- und Einbaukosten für Schäden erhalten, die aufgrund mangelhaft gelieferter Bauprodukte entstanden sind. Die verpflichtende Einführung von Baukammern bei den Landgerichten wird begrüßt und entspricht einer langjährigen Position der deutschen Bauwirtschaft. Mit den Baukammern soll sichergestellt werden, dass mit dem neuen Anordnungsrecht der Bauherren eine zusätzliche Vergütung im Streitfall auch zeitnah durchgesetzt werden kann.

zuletzt editiert am 23. Februar 2022
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