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Logo des Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (Quelle: BDB)

Branche 2017-03-22T00:00:00Z Bangen um Millionen-Verluste bei Baupleiten hat ein Ende

Der Bundesrat hat grünes Licht für eine wichtige Korrektur beim Insolvenzrecht gegeben. „Baupleiten werden damit für den Fachhandel, der die Baustoffe liefert und sich dabei auf Teil- oder Ratenzahlungen einlässt, nicht länger zum unkalkulierbaren Risiko“, sagt Stefan Thurn.

Viel zu häufig haben laut dem Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) Insolvenzverwalter eingeräumte Zahlungserleichterungen im Nachhinein angefochten und das gezahlte Geld von Fachhändlern zurückverlangt. Mit dem Bundesratsbeschluss sei nun die letzte parlamentarische Hürde genommen und der Durchbruch bei der Insolvenzanfechtung erreicht.

Die Branche steckte bislang in einem Dilemma. Stefan Thurn schildert die gängige Praxis: „Wenn ein Baustoff-Fachhändler einem Bauunternehmer oder Handwerker Material geliefert hat und dieser nicht gleich zahlte, sondern Ratenzahlungen oder individuelle Zahlungskonditionen mit dem Fachhändler vereinbarte, konnte sich dies fatal auswirken. Denn wer sich als Fachhändler darauf eingelassen hat, konnte leicht Ärger mit dem Insolvenzverwalter bekommen. Dieser war nämlich berechtigt, bei einer Firmenpleite des Kunden sämtliche Geschäfte der vergangenen Jahre, im ärgsten Fall bis zu zehn Jahre zurück anzufechten und das bereits geflossene Geld komplett zurückzufordern.“

Nach der Pleite eines Kunden seien Baustoff-Händler damit nicht nur auf unbezahlten Rechnungen sitzengeblieben. Besonders hart habe den Baustoff-Fachhandel getroffen, dass der Insolvenzverwalter auch noch Beträge zurückverlangen konnte, die der Kunde Jahre vor seiner Insolvenz für gelieferte Baustoffe gezahlt habe. Das Geld, das der Fachhändler für das Baumaterial bereits erhalten und längst fest verplant hatte, war damit im schlimmsten Fall wieder weg. Oft drohte laut Thurn dabei dann auch dem Baustoff-Fachhändler der wirtschaftliche Ruin. Bau-Pleiten hätten sich so „zu einem großen und unkalkulierbaren Risiko“ für den Fachhandel entwickelt.

Viele Bereiche der Wirtschaft – insbesondere der Mittelstand – profitieren nun davon, dass die Insolvenzanfechtung auf neue rechtliche Füße gestellt wurde, vom Großhandel über die Industrie bis zum Handwerk. Ebenso Arbeitnehmer, denen für geleistete Arbeitsstunden Lohn zustehe. Sie seien nun besser davor geschützt, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte zurückfordert. Künftig hätten sie ihr Geld sicher, wenn zwischen der Arbeitsleistung und der Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate vergangen seien. Dagegen würden Finanzämter und Sozialkassen keine Sonderrechte bekommen, so der BDB.

zuletzt editiert am 23. Februar 2022
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