Ein Baugerüst an einem mehrstöckigen Gebäude unter klarem Himmel.
Krisenstimmung im Baugewerbe: Auch im August 2024 wurden weniger Baugenehmigungen für Wohnungsneubauten erteilt als im Vorjahreszeitraum. (Quelle: Di/Unsplash)

AusbauNews 2024-10-23T07:07:01.166Z Abwärtstrend bei Baugenehmigungen hält an

Das Statistische Bundesamt hat die Zahlen für die Baugenehmigungen von Wohnungen im August 2024 veröffentlicht: Der Unterschied zum Vorjahresniveau bei Wohnungsneubauten liegt nun bei insgesamt 19,3 Prozent. 

Ein Liniendiagramm zeigt die monatlich genehmigten Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland von 2010 bis 2024. Die Linien repräsentieren Originalwerte, Trend-Konjunktur-Komponente und saisonbereinigte Daten.
Die Anzahl der Baugenehmigungen ist nach der aktuellen Auswertung des Statistischen Bundesamts um 19,3 Prozent geringer als im gleichen Zeitraum 2023. Damit setzt sich der anhaltende Abwärtstrend bei Neubauten von Wohnungen fort. (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2024)

Im August 2024 wurde in Deutschland der Bau von 18.300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 6,8 Prozent oder 1.300 Baugenehmigungen weniger als im August 2023. Im Zeitraum von Januar bis August 2024 wurden 141.900 Wohnungen genehmigt. Das waren 19,3 Prozent oder 33.900 weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten. 

Felix Pakleppa (ZDB): Gebäudetyp E könnte für Entspannung sorgen  

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, kommentiert: „Trotz vieler Maßnahmen der Bundesregierung bleibt die Investitionsbereitschaft gering, auch weil die Impulse aus Berlin zu schwach sind.“ Hoffnungen verbindet er mit dem neuen Gebäudetyp E: „Der Gebäudetyp E wird nun hoffentlich Anfang November im Kabinett verabschiedet. Damit aber ein Befreiungsschlag gelingt und wir mit dem neuen Modell schneller und kostengünstiger bauen können, braucht es dringend rechtliche Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nur durch eine zivilrechtliche Öffnungsklausel sind Bauunternehmen und Vertragspartner vor Schadensersatzansprüchen geschützt, wenn sie von den sogenannten anerkannten Regeln der Technik abweichen, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Parallel sollten die Länder entsprechende Kriterien in ihre Landesbauordnungen aufnehmen, etwa zu Deckenstärken oder Fassadenvorgaben. Andernfalls bleibt der Gebäudetyp E ein Papiertiger“. Außerdem setze die Bauwirtschaft große Erwartungen in den nächsten Wohnungsgipfel, der Anfang Dezember in Hamburg stattfindet: „Wir hoffen sehr, dass es in dieser Legislaturperiode noch eine Schlussoffensive für den Wohnungsbau gibt."  

Baugenehmigungen nach Typen von Januar bis August 2024 zum Vorjahreszeitraum: 

  • -26,6 Prozent (-9.200) bei Einfamilienhäusern
  • -13,9 Prozent (-1.400) bei Zweifamilienhäusern
  • -19,6 Prozent (-18.300) bei Mehrfamilienhäusern
zuletzt editiert am 23. Oktober 2024
Newsletter