
Foto: Schörghuber
Ob bei Museen, Hotels, Verwaltungsgebäuden oder Banken – je früher der Brandschutz in die Planung des Gebäudes einbezogen wird, umso besser lässt sich der architektonische Entwurf umsetzen und es lassen sich aufwändige Nachrüstungen vermeiden. Optimal ist das Sicherheitskonzept dann, wenn es der Gebäudenutzer im Alltag gar nicht wahrnimmt. Die Trennung der Brandabschnitte erfolgt jedoch oft über Flure oder Zwischenräume mit engen Platzverhältnissen. Gerade in diesen Bereichen bieten sich die Schörghuber Nischentüren als gestalterisch und funktional vorteilhafte Lösung an: Im geöffneten Zustand liegen sie bündig und somit platzsparend in der Wand. Damit lassen sie sich nahezu unsichtbar in die Raumgestaltung integrieren, gewähren die maximale Durchgangsbreite eines Flures und sorgen für gute Lichtverhältnisse. Nischentüren können wahlweise 1- oder 2-flügelig mit verschiedenen Funktionen wie T30 oder T90 Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz bis Rw,P = 37 dB oder Einbruchhemmung in der Widerstandsklasse RC 2 ausgeführt werden. Im Brandfall schließen Nischentüren mit T30 oder T90 Funktion automatisch, um die verschiedenen Gebäudeteile voneinander abzutrennen.
Einflügelige Nischentüren können bis zu 1,5 Meter Breite und 3 Meter Höhe ausgeführt werden, zweiflügelig können sie bis 3 Meter breit und 3 Meter hoch sein.